Einstellung eines Dienstnehmers

Dienstvertrag

Der Dienstvertrag begründet das Dienstverhältnis. Der Abschluss eines Dienstvertrages ist an keine bestimmte Form gebunden.

Prinzipiell sollten in einem Dienstvertrag folgende Punkte vereinbart werden:

  • tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit
  • kollektivvertragliche Einstufung und Höhe des Arbeitsentgelts
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Bedingungen für die Rückerstattung von Ausbildungskosten
  • Konkurrenzklausel für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses
  • Probezeit
  • Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigungsfristen und Kündigungstermine

Meldepflichten

Ab 1.1.2008 müssen Dienstgeber alle neu eintretenden Dienstnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anmelden.

Sollten im Einzelfall vor Arbeitsantritt noch nicht alle für die Pflichtversicherung erforderlichen Daten bekannt sein, kann die Anmeldung in zwei Schritten erfolgen.

Erster Schritt ist die Mindestangaben-Anmeldung.

Diese umfasst:

  • die Dienstgeberkontonummer
  • den Namen
  • die Versicherungsnummer bzw. das Geburtsdatum der beschäftigten Person
  • Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme.

Im zweiten Schritt sind die noch fehlenden Angaben binnen sieben Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung nach zu melden.

Weitere Meldeverpflichtungen

  • Beschäftigung von Ausländern
  • Bauarbeitern
  • Lehrlingen
  • Dienstnehmerinnen in Elternkarenz
  • Ferialpraktikanten und Volontären

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