Der Dienstvertrag begründet das Dienstverhältnis. Der Abschluss eines Dienstvertrages ist an keine bestimmte Form gebunden.
Prinzipiell sollten in einem Dienstvertrag folgende Punkte vereinbart werden:
Ab 1.1.2008 müssen Dienstgeber alle neu eintretenden Dienstnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anmelden.
Sollten im Einzelfall vor Arbeitsantritt noch nicht alle für die Pflichtversicherung erforderlichen Daten bekannt sein, kann die Anmeldung in zwei Schritten erfolgen.
Erster Schritt ist die Mindestangaben-Anmeldung.
Diese umfasst:
Im zweiten Schritt sind die noch fehlenden Angaben binnen sieben Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung nach zu melden.